Für Deutschland wurde am 06.10.2017 die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) durch den Gesetzgeber beschlossen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-10-06-KassenSichV.html

Der Kernpunkt dieser Verordnung ist, dass ab dem 1.1.2020 alle neu verkauften Kassen eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) anbinden müssen. Bereits installierte Kassen können bis 30.09.2020 ohne TSE weiter betrieben werden, sofern sie die Anforderungen aus dem BMF-Schreiben vom November 2010 erfüllen. Amadeus II, egal in welcher Version, fällt in diese Rubrik. 

Über die TSE werden alle relevanten Vorgänge an der Kasse abgesichert (digitale Signatur), so dass eine Manipulation dieser Daten zumindest nach aktuellem Stand der Technik ausgeschlossen ist. Die genauen Anforderungen an die TSE hat das BSI in der Technischen Richtlinie 3151 (TR 3151) festgelegt: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03151/index_htm.html 

Ebenfalls durch die KassenSichV eingeführt wird eine einheitliche Schnittstelle für die Daten eines Kassensystems zur Auswertung durch die Finanzverwaltungen. Diese Schnittstelle wird den momentanen "Beschreibungsstandard" ablösen und ist in der DSFinV-K definiert: 

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html#js-toc-entry2 




Was bedeutet dies für Amadeus II - Anwender: 

  • Die Gastro-MIS GmbH arbeitet aktiv in der Arbeitsgruppe mit, welche die einheitliche Kassenschnittstelle definiert. Dadurch wird diese Schnittstelle sehr früh in Amadeus II verfügbar sein. Bereits ab Version 1.4.6 ist eine Vorabversion der Schnittstelle im Export-Bereich verfügbar. Diese ist zu Testzwecken implementiert und NOCH NICHT FÜR BETRIEBSPRÜFUNGEN GEEIGNET! Letzteres liegt vor allem daran, dass die Prüfsoftware IDEA noch nicht vollständig mit diesen Daten umgehen kann. Außerdem sind hier in einigen Sequenznummern noch Lücken enthalten, die erst mit Anbinden der TSE geschlossen werden können. Ab Version 1.4.8 ist der Export nach DSFinV-K bzw. DFKA-Taxonomie vollständig in Amadeus II enthalten. 
  • Wir haben mit einigen Kunden an einem Feldversuch einer möglichen Lösung teilgenommen. In diesem Feldversuch wurden die Auswirkungen einer TSE-Variante auf den täglichen Ablauf getestet. Amadeus II ist also bereits ab Version 1.4.6 auf eine mögliche TSE-Implementierung vorbereitet. Ab Version 1.4.8 erfüllt Amadeus II die in der Kassensicherungsverordnung geforderte Einbindungsschnittstelle für TSEs des Herstellers SWISSBIT. Amadeus II darf somit ab dem 01.01.2020 weiterhin vertrieben werden. Updates von Amadeus II Installationen auf Version 1.4.8 oder neuer , welche vor dem 31.12.2019 erworben wurden erfüllen vollumfänglich die Verpflichtung zur Nachrüstung von Kassensystemen gemäß Kassensicherungsverordnung.
  • Sobald die SWISSBIT-TSEs Ihre Zertifizierung erhält, kann die Installation der TSEs zu Amadeus II Installationen hinzu erfolgen. Die Zertifizierung wird Ende des Jahres 2019 erwartet. Die Amadeus II Version 1.4.8 wird spätestens zum 15.01.2020 zur Verfügung stehen. 
  • Unabhängig von der Installation der TSE ist ab 01.01.2020 eine Belegausgabepflicht in der Kassensicherungsverordnung enthalten. Die Option "kein Druck" ist daher in Amadeus II Versionen ab 1.4.8 nicht mehr enthalten. Auch bei Versionen vor 1.4.8 empfehlen wir dringend, der Belegausgabepflicht nachzukommen. Es gibt allerdings keine Pflicht für den Gast, den Beleg auch mitzunehmen, er muss ihm nur bereitgestellt werden. 


Wir haben hier in der Dokumentation zu den wichtigsten "Ereignissen" Anleitungen verfasst: Kassennachschau, Betriebsprüfung und DSFinV-K - Export. Diese enthalten wertvolle Informationen was zu tun ist, falls ein Prüfer des Finanzamtes bei Ihnen im Betrieb auftaucht. 



Update: Mit Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung zum 01.01.2020 ist LINA 100% konform zu allen Anforderungen der KassenSichV.




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