Für Deutschland wurde am 06.10.2017 die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) durch den Gesetzgeber beschlossen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-10-06-KassenSichV.html

Der Kernpunkt dieser Verordnung ist, dass ab dem 1.1.2020 alle neu verkauften Kassen eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) anbinden müssen. Bereits installierte Kassen können bis 30.09.2020 ohne TSE weiter betrieben werden, sofern sie die Anforderungen aus dem BMF-Schreiben vom November 2010 erfüllen. LINA POS, egal in welcher Version, fällt in diese Rubrik. 

Über die TSE werden alle relevanten Vorgänge an der Kasse abgesichert (digitale Signatur), so dass eine Manipulation dieser Daten zumindest nach aktuellem Stand der Technik ausgeschlossen ist. Die genauen Anforderungen an die TSE hat das BSI in der Technischen Richtlinie 3151 (TR 3151) festgelegt: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03151/index_htm.html 

Ebenfalls durch die KassenSichV eingeführt wird eine einheitliche Schnittstelle für die Daten eines Kassensystems zur Auswertung durch die Finanzverwaltungen. Diese Schnittstelle wird den momentanen "Beschreibungsstandard" ablösen und ist in der DSFinV-K definiert: 

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html


Aktuell liegt die DSFInV-K in der Version 2.4 vor. Alle Änderungen seit der ersten Version sind ab LINA POS Version 1.6.4 vorhanden. 



Was bedeutet dies für LINA POS - Anwender: 

  • Die Gastro-MIS GmbH arbeitet aktiv in der Arbeitsgruppe mit, welche die einheitliche Kassenschnittstelle definiert. Dadurch wird diese Schnittstelle sehr früh in Amadeus II verfügbar sein. Bereits ab Version 1.4.6 ist eine Vorabversion der Schnittstelle im Export-Bereich verfügbar. Diese ist zu Testzwecken implementiert und NOCH NICHT FÜR BETRIEBSPRÜFUNGEN GEEIGNET! Letzteres liegt vor allem daran, dass die Prüfsoftware IDEA noch nicht vollständig mit diesen Daten umgehen kann. Außerdem sind hier in einigen Sequenznummern noch Lücken enthalten, die erst mit Anbinden der TSE geschlossen werden können. Ab Version 1.4.8 ist der Export nach DSFinV-K bzw. DFKA-Taxonomie vollständig in LINS POS enthalten. Ab Version 1.6.4 liefert LINA POS alle Angaben, die laut DSFInV-K Version 2.3 nötig sind. 
  • Unabhängig von der Installation der TSE ist ab 01.01.2020 eine Belegausgabepflicht in der Kassensicherungsverordnung enthalten. Die Option "kein Druck" ist daher in Amadeus II Versionen ab 1.4.8 nicht mehr enthalten. Auch bei Versionen vor 1.4.8 empfehlen wir dringend, der Belegausgabepflicht nachzukommen. Es gibt allerdings keine Pflicht für den Gast, den Beleg auch mitzunehmen, er muss ihm nur bereitgestellt werden. 



Wir haben hier in der Dokumentation zu den wichtigsten "Ereignissen" Anleitungen verfasst: Kassennachschau, Betriebsprüfung und DSFinV-K - Export. Diese enthalten wertvolle Informationen was zu tun ist, falls ein Prüfer des Finanzamtes bei Ihnen im Betrieb auftaucht. 



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